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Regelwerk · Schweiz (Bundesminimum)

Schonzeiten Schweiz (Bundesminimum)

Schonzeiten und Mindestmaße für alle Fischarten in Schweiz (Bundesminimum) - Stand 2025/2026.

Diese Werte entsprechen dem Bundesminimum laut VBGF (Anhang 3). Kantone können strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen. Bitte beim kantonalen Fischereiamt nachfragen.

Alle Gewässer

15 Fischarten
FischartSchonzeit
Aal01.10.-31.03.
Äsche01.02.-30.04.
Bachforelle01.10.-31.03.
Bachsaibling01.10.-31.03.
Barbe01.05.-15.06.
Felchen/Maräne15.10.-15.01.
Hecht15.02.-15.04.
HuchenGanzjährig
LachsGanzjährig
Nase01.04.-31.05.
Regenbogenforellekantonal
Seeforelle01.10.-31.03.
Seesaibling01.10.-31.03.
Wels-
Zander01.04.-31.05.

Kantone

Rechtlicher Hinweis

Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern und weichen in einzelnen Gewässern ab. Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen Ihres Bundeslandes und fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Fischereibehörde nach. Alle Angaben ohne Gewähr.

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