Angler-Erlaubnisschein
Erlaubnis des Gewässerpächters oder Fischereivereins, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Gilt zusätzlich zum staatlichen Fischereischein.
Erlaubnis des Gewässerpächters oder Fischereivereins, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Gilt zusätzlich zum staatlichen Fischereischein.