Abschlagen
Waidgerechtes Betäuben eines entnommenen Fisches durch einen kräftigen Schlag mit dem Fischtöter (Totschläger) auf den Kopf, gefolgt vom Herzstich oder Kiemenschnitt zum Töten.
Waidgerechtes Betäuben eines entnommenen Fisches durch einen kräftigen Schlag mit dem Fischtöter (Totschläger) auf den Kopf, gefolgt vom Herzstich oder Kiemenschnitt zum Töten.