
Wolfsbarsch
Dicentrarchus labrax
Wolfsbarsche (Moronidae)Der Wolfsbarsch, auch Seebarsch genannt, ist ein eleganter Raubfisch des Ostatlantiks, des Mittelmeers und des Schwarzen Meers. Er lebt in Küstennähe in Tiefen von 10 bis 100 Metern, häufig in der Nähe von Flussmündungen, Hafenbereichen und felsigen Küsten. Mit seiner silbrig-grauen Färbung, dem schlanken Körperbau und dem großen Maul ist er ein ausgezeichneter Jäger.
Als Jungtier ernährt sich der Wolfsbarsch von kleinen Fischen, Krebstieren und Weichtieren; ausgewachsene Tiere jagen vorwiegend Fische. Er ist überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv mit einem ausgeprägten Geruchssinn. Männchen erreichen die Geschlechtsreife mit 2 bis 7 Jahren, Weibchen erst mit 5 bis 8 Jahren. Die Laichzeit liegt von Mai bis August. Im Sommer nähert er sich den deutschen Küstengewässern; geangelt wird er mit schlanken, silbrigen Kunstködern und Naturködern wie Wattwürmern oder Muschelfleisch.
Lebensraum & Verbreitung
Der Wolfsbarsch jagt räuberisch in Brandung, Häfen und Flussmündungen der Atlantikküste und zunehmend der Nordsee. Er liebt strömungsreiche, sauerstoffreiche Bereiche über Riffen und Sandbänken.
Angeln & Bedeutung
Der Wolfsbarsch ist einer der begehrtesten Zielfische des Meeres-Spinnfischens - fängig sind Wobbler, Gummifische und Oberflächenköder. Mindestmaße und Fangbeschränkungen schützen die langsam wachsende Art.
Schonzeiten & Mindestmaße nach Bundesland
Alle Bundesländer →| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | - | - |
| Bayern | - | - |
| Berlin | - | - |
| Brandenburg | - | - |
| Bremen | - | - |
| Hamburg | - | - |
| Hessen | - | - |
| Mecklenburg-Vorpommern | - | - |
| Niedersachsen | - | - |
| Nordrhein-Westfalen | - | - |
| Rheinland-Pfalz | - | - |
| Saarland | - | - |
| Sachsen | - | - |
| Sachsen-Anhalt | - | - |
| Schleswig-Holstein | - | 36 cm |
| Thüringen | - | - |
Community-Daten, ohne Gewähr.Schonzeiten und Mindestmaße unterscheiden sich je nach Gewässer, Verein und Verordnung und ändern sich regelmäßig. Verbindlich ist immer die aktuelle Landesfischereiverordnung bzw. die jeweilige Gewässerordnung. „-" = keine landesweite Angabe.
Häufige Fragen zum Wolfsbarsch
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Informationen teilweise aus:angelmagazin.de